Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1. Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Alle vorangegangen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit Ihre Gültigkeit. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Jede abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Wir sind jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Verträge kommen nur zu unseren eigenen Bedingungen zustande.

 

§ 2. Urheber- und Markenrecht

Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat. Es wird vom Auftragnehmer nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht verstoßen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten.

 

§ 3. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind in Bar bei Warenübergabe/nach der Dienstleistung zu begleichen. Rechnungen per Überweisung sind Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Alle eingehenden Zahlungen werden zuerst auf frühere Lieferungen/Bestellungen verrechnet, sofern aus diesen Rechnungsbeträge offen stehen. In Ausnahmefällen kann Skonto gewährt werden, dies ist dann auf der Rechnung ersichtlich. Bei nicht fristgerechter Zahlung entstehen weitere Kosten durch Rechtsanwaltgebühren. Jede Mahnung wird mit Euro 10,00 berechnet. Sollte nach der dritten Mahnung keine Zahlung erfolgen, wird der Vorgang automatisch an die Rechtsabteilung weitergeleitet. Die Kosten dafür hat der Schuldner im vollen Umfang zu tragen. Geleistete Zahlungen bei nicht gedecktem Konto, werden ebenfalls angemahnt und es entstehen zusätzliche Kosten für Sie. Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung Ihres Auftrages bei uns eingeht.

 

§ 4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Wir behalten uns das Recht vor Ware kostenpflichtig zu demontieren sollten Sie in Verzug sein. Bei einer Fahrzeugbeschriftung verweilt das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer. Die Kosten für eine Demontage jeglicher Art der Leistung und bei grobem Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber/Schuldner in Rechnung gestellt.

 

§ 5. Angebote/ Entwürfe und Preise

Alle Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine Bindungserklärung abgegeben wurde. Ändern sich während der Bindungsfrist die Angebote eines Zulieferers, so gilt die Bindungsfrist als nicht vereinbart. Das einfache Angebot ist für Sie kostenlos. Aufwendige Angebote mit z.B. intensiver Preiseinholung, Entwurfsarbeiten, Grafikarbeiten oder sonstige Arbeiten und Vorschläge sind jedoch kostenpflichtig, sofern daraus später keine Auftragserteilung resultiert. Ferner behalten wir uns das gleiche Recht für die vor Ort Besichtigung, Vermessungsarbeiten und Fotoarbeiten offen. Sollte die Besichtigung eine größere Entfernung vom unserem Firmensitz entfernt sein und auch daraus ebenfalls keine Auftragserteilung resultieren, so sind wir berechtigt die Kosten für An/Abfahrt (min. Euro 15,00) in Rechnung zu stellen. Eine Erlassung der o.g. Kosten, liegt allein im unserem ermessen. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber Farben/Abbildungen/Grafiken etc. oder Beschreibungen sind möglich. Preisänderungen sind vorbehalten. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der zurzeit gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Unser Stundenlohn richtet sich je nach Art/Qualifikation der Arbeit ab Netto Euro 29,50/Stunde. Der Entwurf ist vom Auftraggeber gründlich zu prüfen. Für evtl. Fehler wie z.B. Rechtschreibung, Schrifttyp, Dimensionsangaben etc., wird keine Haftung unserseits übernommen. Das abgegebene Angebot beinhaltet max. 2 Entwurfskorrekturen. Jeder weitere Entwurf ist kostenpflichtig. Die Endkundenpreise für eine Fahrzeugbeschriftung beinhalten keine Reinigung von Fahrzeugen. Dies wird vorausgesetzt (s. Abschnitt § 9). Es können abweichende Mehrkosten entstehen wenn z.B. Anbauten am Fahrzeug vorhanden sind die unsere Vorarbeiten erschweren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vereinbarte Termine die nicht eingehalten werden und nicht mind. 24 Std. vorher abgesagt werden in Rechnung stellen.

 

§ 6. Montage von Autoscheibentönung

Es können ausschließlich Glasscheiben beklebt werden. Für Kunststofffenster (z.B. Campingbus, Cabriolet, Smart Seitenfenster) kann keine Garantie übernommen werden. Trotz größter Sorgfalt ist es nicht möglich eine Scheibentönung völlig Staubfrei zu realisieren. Wir weisen deshalb vorab darauf hin dass bei genauer Betrachtung Staubpartikel/Umwelteinflüsse erkennbar sein können und dies kein Grund zur Reklamation darstellt. Bei verspiegelten Folien verstärkt sich dieser Effekt noch mehr. Verstellbare Fenster werden im geschlossenen Zustand getönt, daher kann die Folie nicht ganz bis an den oberen Rand verlegt werden. Kleinere Punkte im Gesamtbereich sind ebenfalls normal, da sich in jedem Auto Staubpartikel befinden. Evtl. Mängel müssen umgehend schriftlich angezeigt werden. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Bei Fahrzeugen ohne Siebdruckrand bleibt aus technischen Gründen ein ca. 2 mm schmaler Rand bis zum Seitenrand bestehen, da eine Verbindung der Folie mit dem Gummi gesetzlich untersagt ist. Bei Fahrzeugen mit Punkterand haftet die Folie im nicht getrockneten Zustand sehr schwer, auf eine gleichmäßige Haftung haben wir keinen Einfluss. Bei Heckscheiben mit Heizdrähten ist zu beachten dass diese nur bedingt gereinigt werden können, Ablagerungen oder Unregelmäßigkeiten auf der Scheibe werden nach dem tönen sichtbar. Für Vorschäden (Kratzer, Steinschlag o.ä.) die nach der Tönung deutlicher wahr genommen werden, übernehmen wir keine Haftung. Die Folie ist kratzfest, jedoch nicht stoßfest, d.h. alles was Glas zerkratzt, beschädigt auch die Folie. Beobachten Sie Ihre Tönung in den ersten Tagen genau und beachten Sie bitte dass Sie 1-2 Tage später zur Nachkontrolle kommen sollten. Eine Korrektur im getrockneten Zustand ist nicht mehr möglich und es besteht kein Garantieanspruch. Die Folie benötigt je nach Witterung ca.1-4 Wochen zum Austrocknen. Benutzen Sie in diesem Zeitraum keine Heckscheibenheizung und öffnen Sie keine getönten verstellbaren Fenster.

 

§ 7. Entfernen von Scheibenfolie

Beim Entfernen von Scheibenfolie kommt es in seltenen Fällen zu Beeinträchtigungen und Risiken. Unter der Folie befindet sich ein Kleber der vollflächig auf der Scheibe vorhanden ist und entfernt werden muss. Trotz größter Sorgfalt und einem speziellen Verfahren können spätere Beeinträchtigungen durch Beschädigungen einzelner oder mehrerer Heizdrähte/Antennen nicht ausgeschlossen werden. Wir übernehmen daher keine Haftung für derartige Schäden.

 

§ 8. Gebäudefenstertönung

Für Gebäudefenster gibt es spezielle Folien. Die Montage erfolgt bei Isolierglasfenstern immer von außen, da bei einer Montage von innen die Scheibe aufgrund der Absorbierung der Sonnenstrahlen platzen kann. Bei einer Innenverlegung auf Kundenwunsch übernehmen wir keine Gewährleistung für Schäden an defekten Scheiben. Bei der Montage muss immer ausreichend Platz zum Scheibengummi vorhanden sein, deshalb ist ein Spalt von bis zu 3 mm kein Grund zur Reklamation. Bei einer Außenverklebung ist eine staubfreie Montage nahezu unmöglich, es können daher aus näherer Betrachtung Staubpartikel o.ä. Umwelteinflüsse sichtbar sein. Für die Montage sollte ausreichend Platz vorhanden sein. Es dürfen keine elektronischen Geräte oder sonstige wasserempfindliche Gegenstände in der Umgebung stehen.

 

§ 9. Reinigung von Fahrzeugen

Bringen Sie bitte ein sauberes Fahrzeug mit - je nach Beschriftung bitte innen und außen gereinigt!  Sollten Sie alte Klebereste o.ä. auf den Scheiben oder Lack haben, so teilen Sie uns dies bitte mit oder entfernen Sie diese bitte zu 100%. Das Entfernen alter Folie oder Klebereste ist mit Zusatzkosten verbunden. Unsere Preise beinhalten keine Extrareinigung des Fahrzeuges selbst. Sollten Tiere im Auto mitfahren, entfernen Sie bitte gründlich alle Haare. Termine die nicht eingehalten werden oder die wegen nicht gereinigter Fahrzeuge nicht zustande kommen, werden in Rechnung gestellt. Wir reinigen keine Fahrzeuge, sollte es aus diesem Grund mal zu einem Mangel kommen übernehmen wir keine Haftung für Schmutz unter der Folie, das Restrisiko liegt hierbei dann beim Kunden.

 

§ 10. Reinigung von Glasscheiben

Achten Sie bitte vor dem Montagetermin auf saubere Scheiben - je nach Beschriftung bitte innen und außen gereinigt!  Sollten Sie alte Klebereste o.ä. auf den Scheiben haben, so teilen Sie uns dies bitte mit oder entfernen Sie diese bitte zu 100%. Das Entfernen alter Folie oder Klebereste ist mit Zusatzkosten verbunden. Termine die nicht eingehalten werden oder die wegen nicht gereinigter Scheiben nicht zustande kommen, werden in Rechnung gestellt.

 

§ 11. Textildruck

Bei Nichteinhaltung von Bedienungs- und Pflegeanweisungen entfällt jegliche Gewährleistung. Dem Auftraggeber obliegt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wir leisten Gewähr für Mängel der Lieferung zunächst nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das Recht auf Schadenersatz wird beschränkt auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen. Bei einem nur geringfügigen Mangel steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Farbbezeichnungen und Größenangaben wie sie in Publikationen (Katalog, Internet, etc.) erscheinen, unterliegen keinerlei Normen. Selbst innerhalb einer Marke können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig unterschiedliche Abmessungen haben. Aber selbst bei Farbbezeichnungen von denen die meisten Verbraucher eine Vorstellung haben kommt es oft zu Abweichungen. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten oder im Internet wiedergegebenen Farbpunkte lösen. Jeder Monitor stellt Farben anders dar und Druckfarben entsprechen nicht dem realen Gewebe. Geringfügige Abweichungen in Farbe oder Material des Artikels sowie geringfügige Farbabweichungen beim Druck und andere Abweichungen der Veredelung wie z.B. bei Einwebungen, Prägungen und Stickereien aufgrund der Materialbeschaffenheit des Artikels und abweichender Materialbeschaffenheit des Artikels innerhalb einer Charge, werden vom Auftraggeber toleriert, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Leichte Farbabweichungen bei unveränderten Nachbestellungen der gleichen Artikel sind insbesondere im Textilbereich unvermeidbar und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde von sich aus in die vertragsgegenständliche Ware eingreift, sie – wie auch immer – modifiziert, unabhängig in welchem Umfang die Modifikation stattgefunden hat. Der Käufer verpflichtet sich daher, die Ware vor dem Modifizieren (Bedrucken, Besticken und Ähnliches) auf Übereinstimmung mit der bestellten Ware und  etwaige Mängel zu untersuchen bzw. von weiteren Lieferanten untersuchen zu lassen. Die Haftung von Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn dem Auftragnehmer fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Waren und Materialien vom Kunden zur Weiterverarbeitung sind nicht gegen Elementarschäden versichert. Jegliche Haftungsansprüche für Beschädigungen die bei der Be- oder Verarbeitung entstehen, schließen wir aus. Für Andrucktests zur optimalen Druckeinstellung wird ausreichend Zuschussware nach Absprache benötigt. Falls kein Zuschuss gestellt wird, werden keine Kosten übernommen bzw. wird keine Reklamation akzeptiert bei evtl. durch Andrucktests noch nicht optimal gelungenen Drucken, bzw. die dadurch evtl. nicht brauchbare Ware. Druckqualität und Waschbeständigkeit sind stark vom verwendeten Textil und dessen Oberfläche abhängig, ebenso von der Ausrüstung der Stoffe. Abweichungen der Druckqualität innerhalb einer Auflage bzw. verminderte Waschbeständigkeit aufgrund dieser Kriterien können nicht reklamiert werden. Die Fixierung von Druckfarbe in Kombination mit der benötigten Vorbehandlung auf den Textilien erfolgt durch Hitzeeinwirkung.  Durch evtl. vorhandene Chemierückstände können hierbei Verfärbungen der Textilien auftreten o.ä., welche sich i.d.R. bei der ersten Wäsche auswaschen. Für derartige Verfärbungen wird keine Verantwortung übernommen bzw. können diese nicht reklamiert werden. Um die vom Kunden gewünschten Farbeinstellungen genauestmöglich zu erzielen, muss ein farbverbindliches Proof. gestellt werden. Farbabweichungen können ohne gestellte Aufsichtsvorlage nicht reklamiert werden. Bei Farbangaben z.B. nach Pantone sind im Textildruck nur annähernde Farbtöne möglich, leichte Farbabweichungen können nicht reklamiert werden. Bei gestellten Dateien wird davon ausgegangen, dass diese in Endgröße angelegt sind. Ansonsten benötigen wir eine schriftliche Angabe der gewünschten Maße in cm Angabe, sowohl für Motivgrößen als evtl. auch für Positionierungen. Grafische Darstellungen von Positionierungen ohne cm Angaben sind nicht verbindlich und können nicht reklamiert werden. Alle Änderungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Mündliche Absprachen können nicht reklamiert werden. Sollten während des Druckprozesses nicht vorhersehbare Probleme auftreten, welche im direkten Zusammenhang mit der Qualität bzw. Ausrüstung der gestellten Textilien stehen, wird vorbehalten, anfallende Zusatzarbeiten bzw. den Mehraufwand zusätzlich zu berechnen. Bei nicht absprachegemäß gestellten Daten, evtl. notwendigen Datenkorrekturen und evtl. zusätzlich anfallenden Andruckkosten können diese zusätzlich berechnet werden. Bei gestellter Kundenware wird von druckfertig vorbereiteter Ware ausgegangen. Nicht vorhersehbare bzw. nicht abgesprochene notwendige Zusatzarbeiten wie z.B. Auspacken aus Einzelverpackung oder Ähnliches werden zusätzlich nach Aufwand berechnet. Sollte es durch auftretende Unklarheiten bezüglich der Daten oder der Ware zu Lieferverzögerungen kommen, welche nicht von uns vorhersehbar bzw. verschuldet sind, kann dies nicht reklamiert werden. Jeder Auftrag wird grundsätzlich nur einmal bearbeitet. Warenkontrolle findet – wenn nicht ausdrücklich anders besprochen - nur direkt vor der Produktion statt. Sollten bei angelieferter Ware durch nicht korrekte Stückzahlen Verzögerungen in der Produktion eintreten, ist der Auftragnehmer dafür nicht verantwortlich zu machen.

 

§ 12. Garantie/Gewährleistung

Mit Zahlung der Rechnung erklären Sie die Lieferung/Montage als ordnungsgemäß anerkannt. Wenn ein Grund zur Reklamation besteht, wird der Mangel selbstverständlich, sofern er nicht durch mutwillige Beschädigung von Personen o.ä. verursacht wurde korrigiert. In einem Fall der berechtigten Reklamation liegt die Haftung beim Hersteller. Dieser entscheidet letztendlich darüber ob hier ein Garantiefall vorliegt oder nicht. Jeder Mangel ist schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Die Vorlage der Originalrechnung ist zwingend erforderlich. Für verwendete Materialien können von uns keinerlei Garantieerklärungen abgegeben werden. Wir verweisen auf die Einsatz- und Haltbarkeitsangaben der Hersteller. Für unsere Dienstleistungen sowie die korrekte Anwendung der jeweiligen Materialien gemäß der Herstellerangaben in den jeweiligen Einsatzbereichen übernehmen wir die Gewährleistung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 13. Untergründe

Auf manchen Oberflächen, speziell bei Fahrzeugverklebung, sprich lackierte Oberflächen kann es nach längerer Zeit zu Farbabweichungen kommen, was aufgrund von UV-Strahlung als völlig normal anzusehen ist. Wir übernehmen daher keinerlei Garantie/Sachmängelhaftung falls Schriften oder andere von uns angebrachte Folien wieder entfernt werden und es dabei zu Farbunterschieden oder sonstigen Schäden kommt.

 

§ 14. Haftung

Alle uns eingereichten Filme, Originale und Arbeitsunterlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Sollte dennoch ein Verlust, eine Beschädigung oder fehlerhafte Bearbeitung vorkommen, und/oder auf unser Verschulden zurückzuführen sein, haften wir nur in Höhe des Materialwertes (Rohmaterial). Herstellungs- oder Aufnahmekosten, Honorar- oder Gegenforderungen bleiben von der Haftung ausgeschlossen. Uns als Farbmuster, Reproduktionsvorlage oder aus sonstigen Gründen übergebene Gegenstände werden, wenn nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Bei Fahrzeugen, die uns zur Beschriftung und/oder Beschichtung übergeben werden übernimmt der Überbringer, bzw. Auftraggeber die Haftung für sämtliche, nicht zum Fahrzeug gehörende Gegenstände, die sich an oder im Fahrzeug befinden. Bei Fahrzeugannahme werden etwaige, sichtbare  Vorschäden protokollarisch dokumentiert. Verzichtet der Auftraggeber auf Anerkenntnis dieses Annahmeprotokolles, verfällt dadurch automatisch jeglicher Anspruch auf Ersatz von Beschädigungen am Fahrzeug. Bei Oberflächenbeschädigun-gen, die durch unsachgemäßes Entfernen von Beschichtungen oder Beschriftungen seitens dritter entstehen, ist uns gegenüber grundsätzlich jeder Schadenersatzanspruch ausgeschlossen. Selbiges gilt bei Entfernung von Beschichtungen oder Beschriftungen durch uns, die durch dritte angebracht wurden. Für Oberflächenbeschädigungen, die bei Entfernung von uns angebrachten Beschichtungen oder Beschriftungen nachweislich durch unser Verschulden entstehen, haften wir im Rahmen der üblichen Haftpflichtbedingungen. Für Beschädigungen an Oberflächen, die auf Zustand oder Alter der Oberfläche vor der Beschichtung / Beschriftung zurückzuführen sind, können wir generell keinerlei Haftung übernehmen (z.B. nachträglich lackierte Kunststoffteile, Unfallreparaturen, stumpfe und ältere Lacke, etc.). Haftungsansprüche aus Oberflächenbeschädigungen durch Entfernung von Beschichtungen oder Beschriftungen bei Fahrzeugen beschränken sich generell auf unfallfreie Neuwagen (bis 6 Wochen nach Erstzulassung) und werksseitig ausgeführte Lackierungen. Es gelten die Haftungserklärungen der jeweiligen Folienhersteller, und werden von uns weitergegeben. Wir haften nur im Rahmen der normalen Haftpflichtbedingungen - weitergehende Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.

 

§ 15. Liefertermine

Vereinbarte oder vom Besteller gewünschte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten - auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten für Verzögerungen bei der Ausführung von Facharbeiten können jedoch Lieferzeitabsprachen nur unverbindlich sein. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand oder Stromausfall verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Rücktritt von der Bestellung oder Schadenersatzansprüche sind in solchen Fällen für den Auftraggeber ausgeschlossen.

 

§ 16. Datenschutz

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden, wobei die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen beachtet werden, insbesondere die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV). Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Die vom Auftraggeber angelieferten Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. In den meisten Fällen erlauben wir unsere Arbeiten auf unserer Homepage als Referenzbild zu veröffentlichen. Dies ist eine evtl. kostenlose Werbung für den Auftraggeber. Sollte jedoch einer dieses nicht wünschen, so ist uns dieses schriftlich mitzuteilen.

 

§ 17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Wir sind berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit wir uns für die Erbringung einer Leistung verbürgen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von der Fa. smArt Grafik & Design.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 16. Rechtliche Hinweise / Montagehinweise Scheibentönung

Eine Autoscheibentönung darf aus rechtlichen Gründen erst ab der B-Säule erfolgen. Getönte Folien dürfen nicht an der Frontscheibe und an den beiden vorderen Seitenscheiben angebracht werden. An der Heckscheibe dürfen getönte Folien nur angebracht werden, falls sich ein zweiter (intakter) Außenspiegel am Fahrzeug befindet. Tönungsfolien für Autoscheiben müssen gem. §22 a Abs.1 Nr.3 StVZO in einer Bauart (ABG) ausgeführt werden. Diesbezüglich ist der $ 35 b Abs.2 StVZO zu berücksichtigen, der verlangt dass für den Fahrer des Fahrzeuges ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein muss. Ein ausreichendes Sichtfeld gilt als gewährleistet, wenn sich die Sichtgrenze binnen eines Halbkreises mit 12m Radius (Sichthalbkreis von 180°) befindet. Außerdem müssen Frontscheiben mindestens 75% des Lichtes durchlassen, alle anderen Scheiben mindestens 70% Das Typ-und Prüfzeichen muss auf jedem Stück Folie gut erkennbar sein. Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Das Verklemmen oder Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung und/oder der Gummidichtung ist unzulässig. Die ABG ist immer im Fahrzeug mit zu führen. An Fahrzeugen mit serienmäßiger 3 Bremsleuchte in der Heckscheibe, ist es vorgeschrieben die Folie in diesem Bereich frei gelassen und die Folie auszuschneiden. Der Ausschnitt kann auch ungleichmäßig sein.

 

 

 

Stand 02/2021